Was ist ein IMDS-Eintrag und wofür wird er in der Automobilindustrie benötigt?

Ein IMDS-Eintrag ist ein digitales Materialdatenblatt (MDB), das Automobilzulieferer für ihre Bauteile, Halbzeuge und Materialien anlegen und über das International Material Data System (IMDS) an ihre Kunden übermitteln. Das System macht die Materialzusammensetzung von Fahrzeugen transparent. Es hilft den Herstellern, gesetzliche Vorgaben einzuhalten: vor allem die EU-Altfahrzeugrichtlinie (2000/53/EG), die von der neuen EU-Altfahrzeugverordnung abgelöst wird, sowie Meldepflichten nach REACH.

Wer ist verpflichtet, IMDS-Einträge zu erstellen?

Alle Unternehmen, die direkt oder indirekt Bauteile, Halbzeuge oder Materialien an Automobilhersteller liefern, müssen IMDS-Einträge erstellen. Das gilt für die gesamte Lieferkette, also für Tier-1-, Tier-2- und Tier-3-Lieferanten und darüber hinaus. Die Pflicht ergibt sich aus den Einkaufs- und Lieferbedingungen der OEMs, nicht direkt aus einem Gesetz. Ändert sich die Materialzusammensetzung oder die Rechtslage (zum Beispiel durch eine neue GADSL- oder SVHC-Liste), müssen bestehende Einträge aktualisiert werden.

Welche Daten müssen in einem IMDS-Eintrag enthalten sein?

Ein IMDS-Eintrag bildet die Materialzusammensetzung eines Bauteils in einer Baumstruktur ab: Bauteil, Halbzeug, Material und Substanz. Er enthält:

• Bauteilbezeichnung und Artikelnummer
• Materialbaum mit allen Komponenten und Unterbaugruppen
• Gewichte der einzelnen Komponenten und Materialien
• Chemische Substanzen je Material mit Anteil in Prozent. Deklarationspflichtige Stoffe nach GADSL und REACH-SVHC müssen immer mit Namen und CAS-Nummer angegeben werden. Nicht deklarationspflichtige Stoffe dürfen bis zu einem begrenzten Anteil vertraulich oder als Sammelposition angegeben werden.
• Materialklassifizierung nach VDA 231-106
• Gegebenenfalls Angaben zum Rezyklat-Anteil
Recyclingquoten (nach ISO 22628) berechnet der Fahrzeughersteller selbst aus den IMDS-Daten. Der Lieferant gibt sie nicht an.

Wie läuft der IMDS-Einreichungsprozess ab?

1. Registrierung des Unternehmens im IMDS (IMDS | International Material Data System ). Für Lieferanten ist die Nutzung kostenlos.
2. Anlegen des Materialdatenblatts auf Basis von Stückliste, Zeichnung und Datenblättern der Vorlieferanten. Wo möglich, werden vorhandene Datenblätter der Vorlieferanten eingebunden.
3. Automatische Prüfung durch das System: IMDS gleicht die angegebenen Substanzen mit der GADSL und den Empfehlungen des IMDS-Lenkungskreises ab und markiert Fehler sowie deklarationspflichtige oder verbotene Stoffe.
4. Senden des Datenblatts an den Kunden
5. Prüfung durch den Empfänger mit Annahme, Ablehnung oder Rückfrage
6. Bei Ablehnung: Korrektur und erneutes Senden

Was passiert, wenn ein IMDS-Eintrag fehlt oder abgelehnt wird?

Ohne angenommenen IMDS-Eintrag erteilen viele OEMs keine Serienfreigabe, etwa im Rahmen von PPAP oder Erstbemusterung. Das kann Lieferungen verzögern. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Angaben zu deklarationspflichtigen Stoffen, Gewichte, die nicht zum realen Bauteil passen, ein zu hoher Anteil vertraulicher Stoffe, eine falsche Materialklassifizierung oder formale Fehler. Wiederholte Fehler können sich negativ auf die Lieferantenbewertung auswirken.

Welche Rolle spielen Klebebänder und Stanzteile im IMDS?

Auch Klebebänder und Stanzteile brauchen eigene Materialdatenblätter. Ein Klebeband besteht aus mehreren Schichten, etwa Träger, Primer und Klebstoff, die jeweils eigene Substanzen enthalten. Alle Schichten, die im Fahrzeug verbleiben, müssen vollständig aufgeschlüsselt werden. Das gilt besonders für deklarationspflichtige Stoffe in Klebstoffen oder Additiven. Schutzfolien und Liner, die vor oder bei der Montage abgezogen werden, gehören laut IMDS-Empfehlungen in der Regel nicht in das Datenblatt.

Unterschiede zu anderen Compliance-Systemen

IMDS ist ein Datensystem der Automobilindustrie, kein Gesetz. Es dient aber dazu, gesetzliche Pflichten entlang der Lieferkette zu erfüllen:
• Altfahrzeugrecht (ELV): Stoffverbote (zum Beispiel für Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom) und Recyclingquoten. Die bisherige Richtlinie 2000/53/EG wird durch die neue EU-Altfahrzeugverordnung ersetzt. Diese bringt unter anderem verpflichtende Rezyklat-Anteile in Neufahrzeugen.
• REACH: gilt branchenübergreifend für chemische Stoffe. Nach Art. 33 müssen Lieferanten melden, wenn ihre Erzeugnisse SVHC-Stoffe über 0,1 % enthalten. Diese Information wird in der Automobilbranche ebenfalls über IMDS weitergegeben.
• RoHS: beschränkt Gefahrstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Fahrzeuge selbst fallen nicht darunter, für sie gelten die Stoffbeschränkungen des Altfahrzeugrechts.

Als Referenzliste nutzt IMDS die GADSL. Sie fasst die relevanten gesetzlichen Stoffbeschränkungen weltweit zusammen, darunter auch REACH-Stoffe.